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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.2005 - A 8 S 264/05   

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VGH Baden-Württemberg, 20.04.2005 - A 8 S 264/05 (https://dejure.org/2005,33073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.2005 - A 8 S 264/05 (https://dejure.org/2005,33073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 2005 - A 8 S 264/05 (https://dejure.org/2005,33073)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 c
    Divergenzrüge, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter Schaden, Afghanistan, Gehörsrüge

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2005 - A 8 S 264/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine richtlinienkonforme Auslegung nationaler Gesetze ausnahmsweise vor Ablauf der Umsetzungsfrist in Betracht kommen kann, wenn das Gesetz Spielraum für eine richterliche Rechtsfortbildung lässt (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 211/95 -, BGHZ 138, 55 zur Generalklausel des § 1 UWG).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2005 - A 8 S 264/05
    Denn es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der nach Verabschiedung der Richtlinie erfolgte Erlass der §§ 60 Abs. 7, § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie zum 10.10.2006 ernstlich in Frage stellen könnte (vgl. EuGH, Urt. v. 18.12.1997 - RsC - 126/96 -, NVwZ 1998, 385).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.2005 - A 8 S 264/05
    Nach der - vom Kläger wiederung selbst zitierten - Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht eine solche Pflicht der Gerichte grundsätzlich erst dann, wenn der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist untätig geblieben ist (vgl. EuGH, Urt. v. 17.9.1997 - RsC - 54/96 -, NJW 1997, 3365).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2006 - 13 S 220/06

    Unionsbürger; Aufenthaltsberechtigung; zur Zeitspanne in FreizügG/EU 2004 § 2 Abs

    Dass diese - bisher noch nicht in Kraft getretene - Richtlinie keine "Vorwirkung" äußert, haben alle Ausländersenate des Verwaltungsgerichtshofs bereits entschieden - die Entscheidungen sind dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannt -, und dies entspricht auch der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.10.2005 - 11 ME 247/05 -, InfAuslR 2005, 453; siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 18.5.2005 - 11 A 533.05 A - ) und allgemeinen Rechtsgrundsätzen (siehe etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.4.2005 - A 8 S 264/05 - Beschluss vom 12.5.2005 -A 3 S 358/05 -, NVwZ 2005, 1098).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - A 13 S 302/05

    Keine politische Verfolgung von Palästinensern aus dem Westjordanland

    Dem entspricht trotz der Verwendung anderer Begriffe und eines abweichenden Prüfungsschemas in der Sache die für die Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG jedenfalls ab dem Ende des Umsetzungszeitraums zusätzlich heranzuziehende sog. Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG (Art. 9), die als Schutzgründe solche Handlungen beschreibt, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere derjenigen Rechte, von denen gemäß Art. 15 Abs. 2 EMRK keine Abweichung zulässig ist, oder die in einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen einschließlich einer Verletzung der Menschenrechte bestehen, die so gravierend ist, dass eine Person davon in ähnlicher wie der vorstehend beschriebenen Weise betroffen ist (zur Frage der Umsetzung und der im Rahmen richtlinienkonformer Auslegung denkbaren Heranziehung dieser Richtlinie siehe Hailbronner, a.a.O, RdNr. 34; Marx, InfAuslR 2005, 219, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2005 - 1 A 152/02 - juris, und UNHCR NVwZ 2005, 541, aber auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2005 - A 8 S 264/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 13.07.2005 - 1 LA 68.05 -, AuAS 2005, 263 und OVG Münster, Beschluss vom 18.05.2005 - 11 A 533/05 A -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - A 12 S 603/05

    Keine (mittelbare) politische Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen aus dem Tur

    Denn die Richtlinie ist bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist (10.10.2006) nicht zwingend anzuwenden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2005 - A 3 S 358/05 -, VBlBW 2005, 303 und vom 20.04.2005 - A 8 S 264/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.05.2005 - 11 A 533/05.A - juris).
  • VG Saarlouis, 27.06.2007 - 10 K 3/07

    Keine Gefährdung eines staatenlosen Palästinensers aus dem Westjordanland wegen

    Dem entspricht trotz der Verwendung anderer Begriffe und eines abweichenden Prüfungsschemas in der Sache die für die Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG jedenfalls ab dem Ende des Umsetzungszeitraums zusätzlich heranzuziehende sog. Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG (Art. 9), die als Schutzgründe solche Handlungen beschreibt, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere derjenigen Rechte, von denen gemäß Art. 15 Abs. 2 EMRK keine Abweichung zulässig ist, oder die in einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen einschließlich einer Verletzung der Menschenrechte bestehen, die so gravierend ist, dass eine Person davon in ähnlicher wie der vorstehend beschriebenen Weise betroffen ist (zur Frage der Umsetzung und der im Rahmen richtlinienkonformer Auslegung denkbaren Heranziehung dieser Richtlinie siehe Hailbronner, a.a.O, RdNr. 34; Marx, InfAuslR 2005, 219, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2005 - 1 A 152/02 - juris, und UNHCR NVwZ 2005, 541, aber auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2005 - A 8 S 264/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 13.07.2005 - 1 LA 68.05 -, AuAS 2005, 263 und OVG Münster, Beschluss vom 18.05.2005 - 11 A 533/05 A).
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